Teilnahme- und Gebührenordnung (TGO) der vhs Wankendorf e.V.

vom 19.11.2025

§ 1 Geltung

Die Bedingungen in der geltenden Fassung sind Bestandteil des mit der Anmeldung und Bezahlung der Gebühr zu einer Veranstaltung geschlossenen Vertrages. Die Kenntnisnahme (siehe auch www.vhs-wankendorf.de.) wird mit der Anmeldung bestätigt.


§ 2 Anmeldung zur Teilnahme

Die Anmeldung erfolgt per E-Mail oder telefonisch. Sie ist verbindlich und erlangt Gültigkeit mit Zahlung der Gebühr bis 7 Tage vor Kursbeginn. Sollte die maximale Teilnehmerzeit erreicht sein oder ein Kurs ausfallen, erfolgt eine Benachrichtigung sofort nach der Feststellung des Sachverhaltes. Bei Erreichung der maximalen Teilnehmerzahl eines Kursangebotes führen wir eine Warteliste nach Eingangsdatum der Anmeldungen. Zur Teilnahme an von der VHS angesetzten Vorträgen ist eine Anmeldung nicht Voraussetzung, aber wünschenswert für die Planung.


§ 3 Teilnahmebeschränkungen

Die VHS kann für einzelne Veranstaltungen Beschränkungen festsetzen (z.B. Höchst-/ Mindestteilnehmerzahl, Höchst-/Mindestalter, bestimmte Gruppen). Die Zulassung zu einzelnen Veranstaltungen kann in sachlich begründeten Fällen verwehrt oder an gebotene Voraussetzungen geknüpft werden. Im übrigen geschieht die Zulassung nach dem Datum der Anmeldungen.


§ 4 Teilnahmegebühren

Die Gebühr jeder einzelnen Veranstaltung wird im Semesterprogramm angegeben. Die Gebührenkalkulation für die meisten Kurse beruht auf einer Anzahl von 5 Teilnehmern (TN). Ein Kurs mit weniger TN kann stattfinden, wenn eine entsprechend höhere Gebühr von den restlichen Teilnehmern anteilig übernommen wird oder die Anzahl der Unterrichtsstunden entsprechend gekürzt werden. Darüber wird im Einzelfall entschieden.


§ 5 Sonstige Gebühren und Kosten

Bei Sprachkursen entstehen i.d.R. zusätzliche Kosten für das jeweilige Lehrbuch. Auf evtl. weitere zusätzliche Kosten (z.B. für Arbeits- und Verbrauchsmaterial, für die Benutzung von Geräten, für Sonderleistungen jeglicher Art, für Prüfungsgebühren) wird im Programm hingewiesen.


§ 6 Ermäßigungen

Für Mitglieder unseres Vereins, die eine Einzugsermächtigung oder ein Lastschriftmandat für den Einzug des Mitgliedsbeitrags eingerichtet haben, gilt eine Ermäßigung von 10% auf die Kursgebühren. Ausgenommen von dieser Ermäßigung sind Vorträge, Fahrten und Theateraufführungen. Zusätzlich anfallende Kosten, wie Materialkosten oder andere Sonderleistungen, fallen ebenfalls nicht unter die Ermäßigung.


§ 7 Fälligkeit der Gebühren und Zahlungsweise

Die Gebühren für die Kurse werden bis spätestens zum 7. Tag vor Kursbeginn fällig. Bezahlung erfolgt per Banküberweisung. Ausnahme: für die angebotenen Vorträge ist Barzahlung vor Ort möglich.


§ 8 Rücktritt von der Anmeldung

Die Kündigung der Anmeldung ist bis zum 7.Tag vor Kursbeginn ist möglich. Danach ist die volle Kursgebühr zu entrichten. Kursgebühren nach § 5 werden rückerstattet, aber nur dann, wenn daraus noch keine Verpflichtungen gegenüber Dritten begründet worden sind.


§ 9 Absage und Abbruch von Veranstaltungen

Die VHS kann wegen Ausfalls von Dozenten, Unterbelegung eines Kurses oder anderer triftiger Gründe eine Veranstaltung vor Beginn absagen oder vor Beendigung abbrechen. In diesem Fall werden gezahlte Gebühren, ggf. anteilig, erstattet. Der Abbruch eines Kurses wird umgehend mitgeteilt; Gebühren sind anteilig bis zu diesem Zeitpunkt fällig. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Kosten nach § 5 werden nur dann anteilig erstattet, wenn Verpflichtungen gegenüber Dritten noch nicht begründet worden sind.


§ 10 Ausschluss von der Teilnahme

Die VHS kann TN in sachlich begründeten Fällen, vor allem bei Störungen des Veranstaltungsverlaufes, von der weiteren Teilnahme am Kurs ausschließen. In diesem Fall wird von der vollen Gebühr keine Erstattung fällig.


§ 11 Benutzungsordnung

Der TN erkennt die jeweils geltenden Hausordnungen genutzter Liegenschaften und Benutzungsordnungen genutzter Unterrichts- und Arbeitsräume an und verpflichtet sich, sie einzuhalten. Sie können bei der VHS eingesehen werden.


§ 12 Haftung

Die VHS haftet bei Schadensfällen, Verlusten oder anderen Ereignissen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und ihrer vorgeschriebenen Versicherung. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.


§ 13 Datenschutz

Die Daten der VHS werden im Wege der Auftragsdatenverarbeitung im Verbund der Volkshochschulen im Kreis Plön durch die Kreisvolkshochschule Plön verarbeitet. Die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz ist vertraglich sichergestellt.


§ 14 Gültigkeit

Falls Teile der TGO ungültig sind, beeinträchtigt dies nicht die anderen Vorgaben oder die Anmeldung.


§ 15 Änderungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages zwischen Teilnehmer und Volkshochschule und der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.


§ 16 Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Teile ist Plön.