Information zum Bildungsurlaub

Arbeitnehmer*innen haben nach dem "Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz" des Landes Schleswig-Holstein jedes Jahr einen Rechtsanspruch auf fünf zusammenhängende Tage Freistellung von der Arbeit, wenn Sie an einer staatlich anerkannten Bildungsurlaubsveranstaltung teilnehmen wollen.

Wo finde ich Weiterbildungsveranstaltungen, die in Schleswig-Holstein angeboten werden?
Wir empfehlen das Kursportal Schleswig-Holstein. Dort finden Sie auch eine Auswahl an Weiterbildungsangeboten der schleswig-holsteinischen Volkshochschulen.

Wie beantrage ich meinen Bildungsurlaub?
Sie melden sich beim Veranstalter Ihres gewünschten Kurses an. Ihrem Arbeitgeber teilen Sie mindestens sechs Wochen vor Beginn Ihre Kursteilnahme mit. Der Arbeitgeber muss Sie bei vollem Gehalt/Lohn freistellen, wenn nicht zwingende betriebliche Gründe dagegen sprechen. Bei einer Ablehnung haben Sie Anspruch auf einen neuen Termin im gleichen Jahr oder auf Übertragung ins nächste Jahr (Verblockung).

Die Teilnahmegebühr zahlen Sie selbst. Nach Abschluss des Kurses weisen Sie dem Arbeitgeber die Teilnahme nach. 
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