Teilnahmebedingungen der VHS Ascheberg

So können Sie sich anmelden:

telefonisch 0178/1762459 oder per E-Mail an anmeldung@~@vhs-ascheberg.de

VR Bank Ostholstein Nord-Plön eG
DE28 2139 0008 0007 5634 50
GENODEF1NSH

Teilnahmebedingungen und Gebührenordnung der VHS Ascheberg

 1  Geltung

Die Bedingungen in der geltenden Fassung sind Bestandteil des mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung geschlossenen Vertrages. Die Kenntnisnahme (siehe auch www.vhs-ascheberg.de)  wird mit der Anmeldung bestätigt.

§  2 Anmeldung zur Teilnahme

Die Anmeldung per E-Mail/Internet oder telefonisch ist erforderlich und  sollte spätestens 7 Tage vor Kursbeginn vorliegen. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Gebühr. Bei Überbelegung oder Kursausfall erfolgt eine Benachrichtigung. (Rückzahlung siehe § 11)

 §  3 Teilnahmebeschränkungen

Die VHS kann für einzelnen Veranstaltungen Beschränkungen festsetzen (z.B.Höchst-/

Mindestteilnehmerzahl, Höchst-/Mindestalter, bestimmte Gruppen). Die Zulassung zu einzelnen Veranstaltungen kann in sachlich begründeten Fällen verwehrt oder an angebotene Voraussetzungen geknüpft werden. Im übrigen erfolgt die Zulassung in der Reihenfolge der Anmeldung.

§ 4 Teilnahmegebühren

Die Gebühr jeder einzelnen Veranstaltung wird im Semesterprogramm angekündigt. Die Gebührenkalkulation für die meisten Kurse beruht auf einer Zahl von 8 Teil-nehmern (TN). Ein Kurs kann mit weniger TN stattfinden, wenn eine entsprechend höhere Gebühr von den restlichen Teilnehmern anteilig übernommen wird oder die Anzahl der Unterrichtsstunden entsprechend gekürzt werden.

§  5 Sonstige Gebühren und Kosten

Zusätzliche Gebühren (z.B. für Bücher, Arbeits- und Verbrauchsmaterial) werden neben  der Teilnahmegebühr erhoben und sind in der Regel bei der Kursleitung zu zahlen.

§  6 Ermäßigungen

 Für Mitglieder der VHS Ascheberg wird auf die Kursgebühr ein Nachlass von 10 % gewährt.                                   

§  7 Fälligkeit der Gebühren und Zahlungsweise

Die Kursgebühr ist in der Regel vor Beginn des Kurses auf das Konto der VHS zu überweisen. In Ausnahmefällen kann die Gebühr auch in der ersten Kursstunde bar entrichtet werden.

§  8 Rückstände und Mahnungen

Für jede Mahnung kann eine Bearbeitungsgebühr von 3,-- € erhoben werden.

§  9 Rücktritt von der Anmeldung

Die Kündigung der Anmeldung ist bis zum 5. Tag vor Kursbeginn möglich und bedarf der Schriftform (E-Mail oder Brief), mündlich in Ausnahmefällen. Danach ist die volle Kursgebühr zu entrichten. Bereits gezahlte Gebühren werden nur dann erstattet, wenn daraus noch keine Verpflichtungen gegenüber Dritten begründet worden sind.

§ 10 Kündigung durch Teilnehmer nach Veranstaltungsbeginn

Bei Kündigung nach Veranstaltungsbeginn bleibt die Gesamtsumme der Kursgebühr fällig. Rückzahlungen sind ausgeschlossen, sofern die vereinbarte Leistung erbracht wird. Unregelmäßig Teilnahme oder Fernbleiben ersetzen nicht die Kündigung und heben die vertragsgemäße Zahlungsverpflichtung nicht auf.

§ 11 Absage und Abbruch von Veranstaltungen

Die VHS kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall von Dozenten oder anderer triftiger Gründe eine Veranstaltung absagen oder vor Beendigung abbrechen. Bei Absage werden gezahlte Gebühren erstattet. Bei Abbruch werden die bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Gebühren fällig, überzahlte erstattet. Bei Abbruch erfolgt eine Mitteilung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 12 Ausschluss von der Teilnahme

Die VHS kann TN in sachlich begründeten Fällen, vor allem bei Störungen des Veran-staltungsverlaufes oder durch andere Handlungen von der weiteren Teilnahme aus-schließen. In diesen Fällen werden Gebühren nicht erstattet. Offene Forderungen der VHS bleiben bestehen.

§ 13 Benutzungsordnung

Der TN erkennt die jeweils geltenden Hausordnungen genutzter Liegenschaften und Benutzungsordnungen genutzter Unterrichts- und Arbeitsräume an und verpflichtet sich, sie einzuhalten. Sie können bei der VHS eingesehen werden.

§ 14 Haftung

Die VHS haftet bei Schadensfällen, Verlusten oder anderer Ereignisse nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der Versicherung. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 15 Datenschutzerklärung

Die Daten der VHS werden im Wege der Auftragsdatenverarbeitung im Verbund der Volkshochschulen im Kreis Plön durch die Kreisvolkshochschule Plön verarbeitet. Die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach dem Bundesdatenschutz-gesetz ist vertraglich sichergestellt.

§ 16 Gültigkeit

Falls Teile der TGO  ungültig sind, beeinträchtigt das nicht ihre anderen Vorgaben

oder den mit der Anmeldung geschlossenen Teilnahmevertrag.

§ 17 Änderungen

Änderungen und Ergänzungen des Teilnahmevertrages oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

§ 18 Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Teile ist Plön.

Stand Februar. 2019