Teilnahme- und Gebührenordnung (TGO) der VHS Preetz e.V.
§ 1 Geltung
Die Bedingungen in der geltenden Fassung sind Bestandteil des mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung geschlossenen Vertrages. Die Kenntnisnahme (siehe auch www.vhs-preetz.de.) wird mit der Anmeldung bestätigt.
§ 2 Anmeldung zur Teilnahme
Anmeldung - schriftlich per Fax oder eMail / Internet, telefonisch oder persönlich bei der VHS - ist erforderlich. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Gebühr und möglicher Nebengebühren. Bei Überbelegung oder Kursausfall erfolgt eine Benachrichtigung.
§ 3 Teilnahmebeschränkungen
Die VHS kann für einzelne Veranstaltungen Beschränkungen festsetzen (z.B. Höchst-/ Mindestteilnehmerzahl, Höchst-/Mindestalter, bestimmte Gruppen). Die Zulassung zu einzelnen Veranstaltungen kann in sachlich begründeten Fällen verwehrt oder an gebotene Voraussetzungen geknüpft werden. Im übrigen geschieht die Zulassung in der Reihenfolge der Anmeldung.
§ 4 Teilnahmegebühren
Die Gebühr jeder einzelnen Veranstaltung wird im Semesterprogramm angekündigt. Die Gebührenkalkulation für die meisten Kurse beruht auf einer Zahl von 10 Teilnehmern (TN). Ein Kurs kann mit weniger TN stattfinden, wenn eine entsprechend höhere Gebühr von den restlichen Teilnehmern anteilig übernommen wird oder die Anzahl der Unterrichtsstunden entsprechend gekürzt werden.
§ 5 Sonstige Gebühren und Kosten
Bei Sprachkursen entstehen i.d.R. zusätzliche Kosten für das jeweilige Lehrbuch. Auf evtl. weitere zusätzliche Kosten (z.B. für Arbeits- und Verbrauchsmaterial, für die Benutzung von Geräten, für Sonderleistungen jeglicher Art, für Prüfungsgebühren) wird in der Ausschreibung hingewiesen.
§ 6 Ermäßigungen
25% für Empfänger von Sozialhilfe oder ALG II, 10 % für Jugendliche in der Berufsausbildung, Schüler, Studenten, Erwerbslose, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende.
Keine Ermäßigung für Kinderkurse sowie für Tages – und Wochenendkurse. Materialkosten können nicht ermäßigt werden.
§ 7 Fälligkeit der Gebühren und Zahlungsweise
Die Gebühren werden mit Kursbeginn fällig.
Bezahlung per Einzugsermächtigung, per Überweisung unter Angabe der Kursnummer und des Teilnehmernamens an die Förde Sparkasse IBAN DE90 2105 0170 0020 0078 94 oder bar in der Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten.
§ 8 Rückstände und Mahnungen
Bei Rückstand in der Zahlung der Gebühren und sonstiger Forderungen der VHS werden eingehende Zahlungen auf die Rückstände verrechnet. Mahngebühren von 2€ werden erhoben.
§ 9 Rücktritt von der Anmeldung
Die Kündigung der Anmeldung ist bis 1 Woche vor Kursbeginn möglich. Danach ist die volle Kursgebühr zu entrichten. Gebühren nach § 5 werden nur dann erstattet, wenn daraus noch keine Verpflichtungen gegenüber Dritten begründet worden sind.
§ 10 Kündigung durch Teilnehmer nach Veranstaltungsbeginn
Bei Kündigung nach Veranstaltungsbeginn ist die volle Kursgebühr fällig. Rückzahlungen sind ausgeschlossen, sofern die vereinbarte Leistung erbracht wird. Unregelmäßige Teilnahme oder Fernbleiben ersetzen nicht die Kündigung und heben die vertragsgemäße Zahlungsverpflichtung nicht auf. Abmeldungen bei den Kursleitenden sind unwirksam.
§ 11 Absage und Abbruch von Veranstaltungen
Die VHS kann wegen Ausfalls von Dozenten, Unterbelegung oder anderer triftiger Gründe eine Veranstaltung vor Beginn absagen oder vor Beendigung abbrechen. Bei Absage werden gezahlte Gebühren erstattet. Bei Abbruch geschieht eine Mitteilung; Gebühren sind bis zu diesem Zeitpunkt fällig, überzahlte werden erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Kosten nach § 5 werden nur dann anteilig erstattet, wenn Verpflichtungen gegenüber Dritten noch nicht begründet worden sind.
§ 12 Ausschluss von der Teilnahme
Die VHS kann TN in sachlich begründeten Fällen, vor allem bei Störungen des Veranstaltungsverlaufes oder durch andere Handlungen von der weiteren Teilnahme ausschließen. In diesen Fällen werden Gebühren nicht erstattet. Offene Forderungen der VHS bleiben bestehen.
§ 13 Benutzungsordnung
Der TN erkennt die jeweils geltenden Hausordnungen genutzter Liegenschaften und Benutzungsordnungen genutzter Unterrichts- und Arbeitsräume an und verpflichtet sich, sie einzuhalten. Sie können bei der VHS eingesehen werden.
§ 14 Haftung
Die VHS haftet bei Schadensfällen, Verlusten oder anderen Ereignissen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und ihrer Versicherung. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 15 Datenschutz
Die Daten der VHS werden im Wege der Auftragsdatenverarbeitung im Verbund der Volkshochschulen im Kreis Plön durch die Kreisvolkshochschule Plön verarbeitet. Die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz ist vertraglich sichergestellt.
§ 16 Gültigkeit
Falls Teile der TGO ungültig sind, beeinträchtigt das nicht ihre anderen Vorgaben oder den mit der Anmeldung geschlossenen Teilnahmevertrag.
§ 17 Änderungen
Änderungen und Ergänzungen des Teilnahmevertrages oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
§ 18 Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Teile ist Kiel.