Teilnahme- und Gebührenordnung (TGO) der VHS Heikendorf e.V.
§ 1 Geltung
Die TGO in der jeweils geltenden Fassung ist Bestandteil des mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung geschlossenen Teilnahmevertrages.
§ 2 Anmeldung zur Teilnahme
Soweit eine Anmeldung zu den Veranstaltungen vorgesehen ist, geschieht diese schriftlich, per Fax, per E-Mail/Internet, telefonisch oder persönlich. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr. Eine Anmeldebestätigung erfolgt nur bei persönlicher Anmeldung. In allen anderen Fällen erfolgt eine Benachrichtigung nur bei Nichtzustandekommen einer Veranstaltung bzw. eines Kurses.
§ 3 Teilnahmebeschränkungen
Die VHS kann für einzelne Veranstaltungen Beschränkungen festsetzen, z.B. Höchst-/ Mindestteilnehmerzahl, Höchst-/ Mindestalter, bestimmte Gruppen. Die Zulassung zu einzelnen Veranstaltungen kann in sachlich begründeten Fällen verwehrt oder an gebotene Voraussetzungen geknüpft werden. Im übrigen geschieht die Zulassung in Reihenfolge der Anmeldungen.
§ 4 Höhe der Teilnahmegebühren
Die Gebühr jeder einzelnen Veranstaltung wir im Semesterprogramm ausgeworfen.
Die Gebührenkalkulation beruht auf einer Zahl von 9 Teilnehmern (TN). Ein Kurs kann mit weniger TN stattfinden, wenn das finanzielle Fehl von den TN übernommen wird.
§ 5 Sonstige Gebühren
Zusätzliche Gebühren, z. B. für Bücher, für Arbeits- und Verbrauchsmaterial sowie für Sonderleistungen jeglicher Art, für Prüfungen sind von den TN zu tragen.
§ 6 Ermäßigungen
Zehn Prozent Ermäßigung erhalten Jugendliche bis 18 Jahren und Mitglieder im Verein VHS Heikendorf, außer für Ballett- und EDV-Kurse.
§ 7 Fälligkeit der Gebühren und Zahlungsweise
Am ersten Veranstaltungstag werden Überweisungsträger an die TN ausgegeben, danach sind bis zum dritten Veranstaltungstag die Gebühren zu zahlen.
§ 8 Rückstände und Mahnungen
Für jede Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr von 3,-Euro erhoben.
§ 9 Kündigung durch TN vor Veranstaltungsbeginn / Erstattung von Gebühren
Eine Kündigung der Anmeldung ist bis vier Tage vor Kursbeginn möglich. Danach ist die volle Kursgebühr zu entrichten.
§ 10 Kündigung nach Veranstaltungsbeginn / Erstattung von Gebühren
Bei Kündigung nach Veranstaltungsbeginn bleibt die Gesamtsumme der Kursgebühr fällig. Unregelmäßige Teilnahme oder Fernbleiben ersetzen nicht die Kündigung und heben die vertragsgemäße Zahlungsverpflichtung nicht auf.
§ 11 Absage oder Abbruch von Veranstaltungen
Die VHS kann wegen mangelnder Anmeldungen, Ausfalls von Dozenten oder anderer triftiger Gründe eine Veranstaltung vor Beginn absagen oder vor Beendigung abbrechen. Bei Absage werden bereits gezahlte Gebühren erstattet. Bei Abbruch werden die TN schriftlich benachrichtigt; Gebühren sind bis zum Zeitpunkt des Abbruchs fällig, überzahlte werden erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
§ 12 Ausschluss von der Teilnahme
Die VHS kann in begründeten Fällen, vor allem bei Störungen des Veranstaltungsverlaufs, durch häufiges verschuldetes Fehlen oder durch andere Handlungen von der weiteren Teilnahme ausschließen. In diesen Fällen werden Gebühren nicht erstattet. Offene Forderungen der VHS bleiben bestehen.
§ 13 Benutzungsordnung
Der TN erkennt die jeweils geltenden Hausordnungen genutzter Liegenschaften und Benutzungsordnungen genutzter Unterrichts- und Arbeitsräume an und verpflichtet sich, sie einzuhalten. Rauchen und Verzehr von Speisen und Getränken ist mit Ausnahme der Kochkurse in allen Räumen und Gebäuden nicht gestattet.
§ 14 Gültigkeit
Falls Teile der TGO ungültig sind, beeinträchtigt das nicht ihre anderen Vorgaben oder den mit der Anmeldung geschlossenen Teilnahmevertrag.
§ 15 Haftung
Die VHS haftet bei Schadensfällen, Verlusten oder anderen Ereignissen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und ihrer Versicherung. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.