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Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Mit Hilfe des Weiterbildungsbonus Schleswig­Holstein können die Kosten für eine berufliche Weiterbildung für Erwerbstätige bezuschusst werden. Das bietet den Anreiz und die Chance, die eigene Qualifikation zu verbessern und die berufliche Zukunft bestmöglich abzusichern. Ganz gleich, ob Sie beschäftigt, in Ausbildung, freiberuflich tätig sind oder ein Kleinstgewerbe betreiben.

Der Zuschuss zu beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen umfasst bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Seminarkosten, höchstens jedoch 1.500 Euro pro Antragsteller:in und Kalenderjahr. Die verbleibenden 60 Prozent der Seminarkosten sind von Arbeitgeber:innen oder selbstständig Erwerbstätigen zu übernehmen. Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen unter 16 Zeitstunden sind nicht zuwendungsfähig.
Voraussetzung für die Förderung ist ein Förderantrag, der vor Beginn der Maßnahme durch die Investitionsbank Schleswig­Holstein bewilligt wurde. Aufgrund des hohen Antragsvolumens, ist eine mehrwöchige Bearbeitungszeit einzuplanen.

Auch Online­Weiterbildungen können mithilfe des Weiterbildungsbonus gefördert werden. Ausgeschlossen von dieser Förderung sind Beschäftigte von Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts sowie Beamt:innen, wenn sie nicht zusätzlich freiberuflich tätig sind, um den Antrag für selbständig Tätige stellen zu können.
www.weiterbildungsbonus.schleswig­holstein.de
Investitionsbank Schleswig­Holstein: 0431 9905­2222

Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten erhalten Sie hier in Lübeck direkt bei der
VHS Lübeck, Falkenplatz 10, 23564 Lübeck
Anke Bruns Tel. 0451 122 4037; E-Mail: anke.bruns@luebeck.de