Teilnahmebedingungen

Geschäftsbedingungen der VHS Nortorfer Ring e.V.

Anmeldung

Anmeldungen zu unseren VHS-Kursen und ­Veranstaltungen haben schriftlich zu erfolgen. Sie sind ab dem Erscheinen des neuen Programms (siehe Internet oder Heftausdruck) möglich. Anmeldevordrucke sind im Heft enthalten, liegen in der Geschäftsstelle aus oder können als pdf.-Datei von unserer Internetseite ausgedruckt werden.

Durch eine Anmeldung verpflichten Sie sich zur Zahlung der Kursgebühr. Die Anmeldung wird von uns in der Regel nicht bestätigt. Sie werden jedoch informiert, wenn der Kurs ausfällt. In diesem Fall werden bereits gezahlte
Kursgebühren erstattet.
Anmeldungen von Minderjährigen sind von einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.

Hinweis: Die Gemeinschaftsschule Nortorf ist behindertengerecht eingerichtet und zugänglich.

Teilnahmeanspruch:

Liegen mehr Anmeldungen für einen Kursus vor, als Plätze vorhanden sind, so werden die Plätze nach Eingangsdatum in der Geschäftsstelle vergeben.

Kursgebühr:

Die Kursgebühr ist im Heft bei der jeweiligen Veranstaltung angegeben. Wir nutzen für den bargeldlosen Zahlungsverkehr ab dem 1.01.2014 das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren. Die Kursgebühren werden nach Kursbeginn zum 15. des Monats oder zum letzten Werktag des Monats abgebucht. Eine gesonderte Ankündigung der Abbuchung erfolgt nicht. Der Kursteilnehmer erteilt der VHS ein SEPA-Lastschriftmandat und erhält eine Mandatsreferenznummer. Es ist auch weiterhin möglich die Kursgebühr bar in der Geschäftsstelle zu entrichten. Bei einigen Kursen kommt eine Ge­bührenstaffelung zum Tragen. Bei der Berechnung gilt die Anzahl der angemeldeten Teilnehmer beim Kursstart

Sollten nach Kursbeginn noch Teilnehmer nachträglich hinzukommen, kann keine Gebühr erstattet werden

Ermäßigung der Kursgebühr:

VHS-Mitglieder, die an Kursen der VHS teilnehmen, erhalten eine Ermäßigung von 10% auf al­le Kurse. Bei der Jungen VHS" ist diese Ermäßigung bereits eingerechnet. Eine Ermäßigung von 30% wird bei Vorlage eines Ausweises für Personen mit geringem Einkommen eingeräumt Arbeitslose, Empfänger von Arbeitslosengeld II/Hartz IV, arbeitslose Jugendliche. Schüler bis zum 25. Lebensjahr erhalten eine Ermäßigung von 30 % mit Ausnahme der „Jun­gen VHS". Bei Kursen, in denen wartungsabhängige Geräte zum Einsatz kommen, kann keine Ermäßigung gewährt werden. Werden mehrere Kinder einer Familie zum selben Kurs angemeldet, erhält das 2. und jedes weitere IGnd eine Ermäßigung von 25%.

Erstattung:

Bei späterem Ausscheiden aus einem Kurs kann eine Erstattung der Kursgebühr nur dann erfolgen, wenn der/die Kursteilnehmer/in durch längere Krankheit am Kursbesuch gehindert ist. Dieses ist schriftlich zu beantragen und mit Attest zu belegen. Ansonsten erfolgt eine Gebührenerstattung nur bei Kursausfall.

Haftung:

Schadensersatzansprüche gegen die VHS für eventuelle Sachschäden, Unfälle oder Eigentumsverluste sind ausgeschlossen. Eine Teilnah­me an Kursen, Fahrten, Reisen, Besichtigungen und Wanderungen erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird lediglich Haftung im Rahmen der Bedingungen des Kommunalen Schadenausgleichs übernommen. Hinweis: Die VHS ist Gast in den Veranstaltungsgebäuden. Vorsätzlich durch Kursteilnehmer verursachte Schäden sind vom Kursteilnehmer zu ersetzen.

Teilnahmebescheinigungen:

Auf Wunsch werden für die Teilnahme an Veranstaltungen Teilnahmebescheinigungen ausgestellt.

Ausfall von Kursen:

Die VHS kann wegen zu geringer Beteiligung oder Ausfall eines/er Kursleiters/in vom Vertrag zurücktreten. In diesen Fällen werden die geleisteten Kursgebühren erstattet. Wenn bei einem laufendem Kurs ein Termin ausfallen muss, z.B. wegen Krankheit des Kursleitem, wird ein Ersatztermin angeboten; darüber hinaus besteht kein Anspruch.

Mindestteilnehmerzahl:

Kurse können durchgeführt werden, wenn sich in der Regel mindestem 8 Teilnehmer/innen angemeldet haben bzw. die im Programmheft an­gegebene Mindestteilnehmerzahl vorliegt und die Gebühren entrichtet wurden. Bei nicht erreichter Teilnehmerzahl kann der Kurs nach Rücksprache mit allen Beteiligten gekürzt bzw. entsprechend teurer werden.

Kooperationen:

Finden die Veranstaltungen in Kooperation mit einem anderen Veranstalter statt, so gelten dessen Teilnahmebedingungen.

Höhere Gewalt

Wenn aufgrund höherer Gewalt die öffentlichen Schulen geschlossen bleiben (z.B. bei Glatteis), gilt dies auch in jedem Falle für unsere Veranstaltungen. en Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr erwächst daraus nicht. In der Regel sind wir jedoch bemüht, den ausgefallenen Unterricht nachzuholen.

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Unsere Programmbereiche

Gesellschaft

Sprachen

Kultur

Beruf

Gesundheit

Grundbildung

freie Plätze
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fast ausgebucht
fast ausgebucht
auf Warteliste
auf Warteliste
Kurs abgeschlossen
Kurs abgeschlossen
Kurs ausgefallen
Kurs ausgefallen
noch kein Termin bekannt
noch kein Termin bekannt
keine Onlineanmeldung
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Kontakt

Volkshochschule Nortorfer Ring e.V.

Schülper Weg 3
24589 Nortorf

Tel.: 04392 / 41 08
Fax: 04392 / 92 91 90
E-Mail: info@vhs-nortorf.de
www.vhs-nortorf.de

Anmeldung und Beratung

Während des Semesters:
Dienstag- Donnerstag:
10:00 - 12:00 Uhr

Keine Kurse in den Schulferien und an Feiertagen