Allgemeine Geschäftsbedingungen

Satzung der Volkshochschule Mittelangeln

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28. Februar 2003 (GVOBI. SCHl.-H. S. 57 und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabegesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 10. Januar 2005 (GVOBI. SCHl.-H. S. 27) in den jeweils gültigen Fassungen wird durch die Beschlussfassung der Gemeindevertretung Mittelangeln vom 28.09.2017 die Satzung der Volkshochschule Mittelangeln neugefasst:

§ 1
Rechtsstatus, Aufgabe, Name

(1)
Die Volkshochschule ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Mittelangeln. Die Einrichtung trägt den Namen „Volkshochschule Mittelangeln“ und wird nachfolgend VHS genannt; sie wird hauptamtlich geleitet.
(2)
Die VHS verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck der VHS ist die Weiterbildung von Erwachsenen und Heranwachsenden im Sinne der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von Veranstaltungen und Lehrgängen nach satzungsgemäß erstelltem Arbeitsplan.
(3)
Die Volkshochschule ist konfessionell und parteipolitisch unabhängig und neutral.
(4)
Die VHS ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie wird grundsätzlich nach dem Kostendeckungsprinzip bewirtschaftet. Es bleibt der Gemeinde jedoch unbenommen, den Lehrbetrieb aus allgemeinen sozialwirtschaftlichen Gründen im Rahmen des geltenden Haushaltsrechts zu fördern.
(5)
Mittel der VHS dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gemeinde erhält keine Zuwendungen aus den Mitteln der VHS.
(6)
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der VHS fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 2
Eingliederung in die Gemeindeverwaltung

(1)
Die VHS ist als unselbständige Einrichtung Bestandteil der Gemeindeverwaltung und dem Aufgabengebiet der Bildungskoordination zugeordnet.
Das Personal der VHS untersteht der Dienstaufsicht der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters.
Die Administration und die Verwaltung der Volkshochschule werden mit Ausnahme der Kassengeschäfte von der Leiterin/dem Leiter wahrgenommen.
(2)
Im allgemeinen Schriftverkehr führt die VHS die Bezeichnung „Volkshochschule Mittelangeln“. Bei Verpflichtungserklärungen zeichnet sie „Gemeinde Mittelangeln – Die Bürgermeisterin/ Der Bürgermeister – Volkshochschule“.
(3)
Die VHS ist Mitglied im Landesverband der Volkshochschulen Schleswig-Holstein e.V mit den sich daraus ergebenden Verpflichtungen.

(4)
Die Kassengeschäfte, die Abwicklung von Versicherungsangelegenheiten sowie sonstige Verwaltungsaufgaben werden durch das Amt Mittelangeln wahrgenommen.

§ 3
Organe der VHS und deren Aufgaben

(1)
Die Organe der VHS sind
- die Leiterin/ der Leiter der VHS und ihr oder sein Stellvertreter
- der Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport der Gemeinde Mittelangeln
(2)
Der Leiterin / dem Leiter der VHS berichtet dem Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport sowie der Gemeindevertretung mindestens einmal im Kalenderjahr über die Arbeitsergebnisse und die Planung für das künftige Programm.
(3)
Der Leiterin / dem Leiter der VHS obliegt die Entwicklung und Fortschreibung der pädagogischen Konzeption sowie die verwaltungsmäßige und organisatorische Leitung der VHS. Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
a) Aufstellung des Arbeitsplanes im Entwurf für jedes Semester sowie die
    Überwachung der Durchführung des Arbeitsplanes,
b) die Beantragung der notwendigen Haushaltsmittel,
c) die Aufstellung des Haushaltsvoranschlages,
d) die Verfügung über die bereitgestellten Haushaltsmittel,
e) die Auswahl und Verpflichtung der Kursleiter und Referenten,
f) die Vereinbarung der Honorare für die Kursleiter und Referenten nach Maßgabe der Honorarordnung,
g) die Öffentlichkeitsarbeit.
(4)
Der Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport unterstützt und berät die Leiterin/den Leiter in ihrer Tätigkeit.
(5)
Das für den Geschäftsbetrieb der VHS erforderliche Personal wird von der Gemeinde Mittelangeln nach Maßgabe des Stellenplanes eingestellt.
(4)
Aufgaben und Pflichten des Personals regelt die Bürgermeisterin / der Bürgermeister.

§ 4
Teilnehmerentgelte

Für die Inanspruchnahme der Leistungen der VHS wird ein privatrechtliches Benutzungsentgelt erhoben.
Die Höhe der Entgelte wird in der Gebührenordnung der VHS festgesetzt. Sie erfolgt in Anlehnung an die Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Volkshochschulen im Kreis Schleswig-Flensburg.

§ 5
Kursleiterinnen und –leiter sowie Referentinnen und Referenten

(1)
Den Kursleiterinnen und –leitern sowie Referentinnen und Referenten üben ihre Tätigkeit an der VHS freiberuflich aus.
(2)
Den Kursleiterinnen und –leitern sowie Referentinnen und Referenten wird die Freiheit der Lehre gewährleistet.

(3)
Die Honorare der Kursleiterinnen und –leitern sowie Referentinnen und Referenten werden in Anlehnung an die Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Volkshochschulen im Kreis Schleswig-Flensburg gewährt. Näheres regelt die Gemeindevertretung durch die Honorarordnung.

§ 6
Teilnehmerinnen und Teilnehmer

(1)
An den Veranstaltungen der VHS kann teilnehmen, wer mindestens 15 Jahre alt ist. Die Bildungskoordination kann für einzelne Veranstaltungen ein niedrigeres Mindestalter festlegen.
(3)
Bei Kursen kann die Zulassung von Teilnehmerinnen und Teilnehmer vom Nachweis sachlich gebotener Voraussetzungen abhängig gemacht werden. Dies regelt die Leiterin/der Leiter im Einvernehmen mit den Kursleiterinnen und –leitern sowie den Referentinnen und Referenten der VHS.
(4)
Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird der regelmäßige Besuch von VHS-Veranstaltungen auf Antrag bescheinigt.

§ 7
Haushalts- und Wirtschaftsführung

Für die Haushalts- und Wirtschaftsführung gelten die Vorschriften des Gemeindehaushaltsrechts entsprechend.

§ 8
Deckung des Finanzbedarfs

Die VHS deckt ihren Finanzbedarf durch Teilnehmergebühren, Landes- und Kreiszuschüssen sowie durch den Zuschuss der Gemeinde Mittelangeln.

§9
Aufhebung der VHS

Die VHS wird aufgelöst, wenn die Voraussetzungen für den Betrieb entfallen sind.

§10
Veröffentlichungen

Öffentliche Bekanntmachungen der VHS erfolgen entsprechend der Bestimmungen der Hauptsatzung der Gemeinde Mittelangeln.

§ 11
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Volkshochschule der Gemeinde Mittelangeln vom
13.08.2013 tritt gleichzeitig außer Kraft

 

Mittelangeln, 28.09.2017

 

     Britta Lang
Die Bürgermeisterin

Kurssuche

Warenkorb

Ihr Warenkorb ist derzeit leer

Unsere Programmbereiche

Gesellschaft

Sprachen

Kultur

Beruf

Gesundheit

Grundbildung

freie Plätze
freie Plätze
fast ausgebucht
fast ausgebucht
auf Warteliste
auf Warteliste
Kurs abgeschlossen
Kurs abgeschlossen
Kurs ausgefallen
Kurs ausgefallen
noch kein Termin bekannt
noch kein Termin bekannt
keine Onlineanmeldung
keine Onlineanmeldung

Kontakt

Volkshochschule Mittelangeln

Flensburger Straße 29
24986 Mittelangeln

Tel.: 04633 967 51 92
Fax: 04633 968 79 27

E-Mail: vhs@gemeinde-mittelangeln.de

Anmeldung und Beratung

Sprechstunden

Mittwoch: 9:00 – 11:00 Uhr 
Freitag: 14:00 – 16:00 Uhr

In den Schulferien finden keine Sprechstunden statt.
Außerhalb der Öffnungszeiten können Anmeldungen auch am Informations­schalter der Bücherei im i-Punkt (Flensburger Str. 29 in Mittelangeln) abgeben oder in den Briefkasten neben der Eingangstür eingeworfen werden.

Eine Online-Anmeldung ist jederzeit möglich.