Teilnahme- und Gebührenordnung (TGO) der VHS Plön e.V.

§ 1 Geltung

Die Bedingungen in der geltenden Fassung sind Bestandteil des mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung geschlossenen Vertrages.Die Kenntnisnahme wird mit der Anmeldung bestätigt.

§ 2 Anmeldung zur Teilnahme

Anmeldung - schriftlich per Fax oder eMail/Internet, telefonisch oder
persönlich bei der VHS – ist erforderlich. Die Anmeldung ist verbindlich und
verpflichtet zur Zahlung der Gebühr und möglicher Nebengebühren. Bei
Überbelegung oder Kursausfall erfolgt eine Benachrichtigung.

§ 3 Teilnahmebeschränkungen

Die VHS kann für einzelne Veranstaltungen Beschränkungen festsetzen (z.B.
Höchst-/ Mindestteilnehmerzahl, Höchst-/Mindestalter, bestimmte Gruppen).
Die Zulassung zu einzelnen Veranstaltungen kann in sachlich begründeten
Fällen verwehrt oder an gebotene Voraussetzungen geknüpft werden. Im übrigen
geschieht die Zulassung in der Reihenfolge der Anmeldung.

§ 4 Teilnahmegebühren

Die Gebühr jeder einzelnen Veranstaltung wird im Semesterprogramm
angekündigt. Die Gebührenkalkulation für die meisten Kurse beruht auf einer
Zahl von 8 Teilnehmern (TN). Ein Kurs kann mit weniger TN stattfinden, wenn
eine entsprechend höhere Gebühr von den restlichen Teilnehmern anteilig
übernommen wird oder die Anzahl der Unterrichtsstunden entsprechend gekürzt
wird.

§ 5 Sonstige Gebühren und Kosten

Bei Sprachkursen entstehen i.d.R. zusätzliche Kosten für das jeweilige
Lehrbuch. Auf evtl. weitere zusätzliche Kosten (z.B. für Arbeits- und
Verbrauchsmaterial, für die Benutzung von Geräten, für Sonderleistungen
jeglicher Art, für Prüfungsgebühren) wird in der Ausschreibung hingewiesen.

§ 6 Ermäßigungen

Bei bestimmten Veranstaltungen gibt es keine Ermäßigungen. 10 % für
Mitglieder. Materialkosten können nicht ermäßigt werden.

§ 7 Fälligkeit der Gebühren und Zahlungsweise

Die Gebühren werden mit Kursbeginn fällig. Bezahlung per Einzugsermächtigung
oder per Überweisung mit der Anmeldung unter Angabe der Kursnummer (und des
Teilnehmernamens!) an die Förde Sparkasse (BLZ 210 501 70) Konto Nr.: 58 50.

§ 8 Rückstände und Mahnungen

Bei Rückstand in der Zahlung der Gebühren und sonstiger Forderungen der VHS
werden eingehende Zahlungen auf die Rückstände verrechnet.

§ 9 Rücktritt von der Anmeldung

Die Kündigung der Anmeldung ist bis zum Kursbeginn möglich. Danach ist die
volle Kursgebühr zu entrichten. Gebühren nach § 5 werden nur dann erstattet,
wenn daraus noch keine Verpflichtungen gegenüber Dritten begründet worden
sind.

§ 10 Kündigung durch Teilnehmer nach Veranstaltungsbeginn

Bei Kündigung nach Veranstaltungsbeginn bleibt die Gesamtsumme der
Kursgebühr fällig. Rückzahlungen sind ausgeschlossen, sofern die vereinbarte
Leistung erbracht wird. Unregelmäßige Teilnahme oder Fernbleiben ersetzen
nicht die Kündigung und heben die vertragsgemäße Zahlungsverpflichtung nicht
auf.

§ 11 Absage und Abbruch von Veranstaltungen

Die VHS kann wegen Ausfalls von Dozenten, Unterbelegung oder anderer
triftiger Gründe eine Veranstaltung vor Beginn absagen oder vor Beendigung
abbrechen. Bei Absage werden gezahlte Gebühren erstattet. Bei Abbruch
geschieht eine Mitteilung; Gebühren sind bis zu diesem Zeitpunkt fällig,
überzahlte werden erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Kosten nach § 5 werden nur dann anteilig erstattet, wenn Verpflichtungen
gegenüber Dritten noch nicht begründet worden sind.

§ 12 Ausschluss von der Teilnahme

Die VHS kann TN in sachlich begründeten Fällen, vor allem bei Störungen des
Veranstaltungs-verlaufs oder durch andere Handlungen von der weiteren
Teilnahme ausschließen. In diesen Fällen werden Gebühren nicht erstattet.
Offene Forderungen der VHS bleiben bestehen.

§ 13 Benutzungsordnung

Der TN erkennt die jeweils geltenden Hausordnungen genutzter Liegenschaften
und Benutzungsordnungen genutzter Unterrichts- und Arbeitsräume an und
verpflichtet sich, sie einzuhalten. Sie können bei der VHS eingesehen
werden.

§ 14 Haftung

Die VHS haftet bei Schadensfällen, Verlusten oder anderen Ereignissen nur im
Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und ihrer Versicherung. Eine weitergehende
Haftung ist ausgeschlossen.

§ 15 Datenschutz

Die Daten der VHS werden im Wege der Auftragsdatenverarbeitung im Verbund
der Volkshochschulen im Kreis Plön durch die Kreisvolkshochschule Plön
verarbeitet. Die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach
dem Bundesdatenschutzgesetz ist vertraglich sichergestellt.

§ 16 Gültigkeit

Falls Teile der TGO ungültig sind, beeinträchtigt das nicht ihre anderen
Vorgaben oder den mit der Anmeldung geschlossenen Teilnahmevertrag.

§ 17 Änderungen

Änderungen und Ergänzungen des Teilnahmevertrages oder der allgemeinen
Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
 
§ 18 Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Teile ist Plön.