Teilnahme- und Gebührenordnung (TGO) der VHS Hohwacht e.V.

§ 1 Geltung

Die TGO in der jeweils geltenden Fassung ist Bestandteil des mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung geschlossenen Teilnahmevertrages. Erhalt (siehe auch Programmheft) und Kenntnisnahme werden mit der Anmeldung bestätigt.

§ 2 Anmeldung zur Teilnahme

Soweit eine Anmeldung zu den Veranstaltungen erforderlich ist, geschieht diese (Anmeldekarte /-bogen, formlos, schriftlich, Fax, Email, telefonisch o.a.). Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Gebühr und möglicher Nebengebühren.

§ 3 Teilnahmebeschränkungen

Die VHS kann für einzelne Veranstaltungen Beschränkungen festsetzen (z.B. Höchst / Mindestteilnehmerzahl, Höchst / Mindestalter, bestimmte Gruppen). Die Zulassung zu einzelnen Veranstaltungen kann in sachlich begründeten Fällen verwehrt oder an gebotene Voraussetzungen geknüpft werden. Im übrigen geschieht die Zulassung in der Reihenfolge der Anmeldung.

§ 4 Höhe der Teilnahmegebühren

Die Gebühr jeder einzelnen Veranstaltung wird im Semesterprogramm angekündigt. Die Gebührenkalkulation der meisten Kurse beruht auf einer Zahl von 10 TN. Ein Kurs kann mit weniger TN stattfinden, wenn das Fehl von diesen anteilig übernommen wird.)

§ 5 Sonstige Gebühren

Zusätzliche Gebühren (z.B. für Bücher, für Arbeits- und Verbrauchsmaterial, für die Benutzung von Geräten, für Sonderleistungen jeglicher Art, für Prüfungsgebühren) werden neben der Teilnahmegebühr, erhoben. Sie werden im Semesterprogramm angekündigt.

§ 6 Ermäßigungen

Mitglieder erhalten bei den meisten Kursen eine kleine Ermäßigung, die aus dem Semesterprogramm ersichtlich ist.

§ 7 Fälligkeit der Gebühren und Zahlungsweise

Die Gebühren werden mit der Anmeldung fällig und sind am ersten Kurstag zu zahlen.

§ 8 Kündigung durch TN nach Veranstaltungsbeginn / Erstattung von Gebühren

Bei Kündigung nach Veranstaltungsbeginn bleibt die Gesamtsumme der Kursgebühr fällig. Rückzahlungen sind ausgeschlossen, sofern die vereinbarte Leistung erbracht wird. Unregelmäßige Teilnahme oder Fernbleiben ersetzen nicht die Kündigung und heben die vertragsgemäße Zahlungsverpflichtung nicht auf.

§ 9 Absage und Abbruch von Veranstaltungen / Erstattung von Gebühren

Die VHS kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfalls von Dozenten oder anderer triftiger Gründe eine Veranstaltung vor Beginn absagen oder vor Beendigung abbrechen. Bei Absage werden gezahlte Gebühren erstattet. Bei Abbruch geschieht eine schriftliche Mitteilung. Gebühren sind bis zu diesem Zeitpunkt fällig, überzahlte werden erstattet, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gebühren nach § 5 werden nur dann erstattet, wenn daraus noch keine Verpflichtungen gegenüber Dritten begründet worden sind.

§ 10 Ausschluss von der Teilnahme

Die VHS kann TN in sachlich begründeten Fällen, vor allem bei Störungen des Veranstaltungsverlaufes durch häufiges verschuldetes Fehlen oder durch andere Handlungen von der weiteren Teilnahme ausschließen. In diesen Fällen werden Gebühren nicht erstattet. Offene Forderungen der VHS bleiben bestehen.

§ 11 Benutzungsordnung

Der TN erkennt die jeweils geltenden Hausordnungen genutzter Liegenschaften und Benutzungsordnungen genutzter Unterrichts- und Arbeitsräume an und verpflichtet sich, sie einzuhalten. Sie können bei der VHS eingesehen werden. Rauchen ist in allen Räumen und Gebäuden nicht gestattet.

§ 12 Gültigkeit

Falls Teile der TGO ungültig sind, beeinträchtigt das nicht ihre anderen Vorgaben oder den mit der Anmeldung geschlossenen Teilnahmevertrag.

§ 13 Haftung

Die VHS haftet bei Schadensfällen, Verlusten oder anderen Ereignissen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und ihrer Versicherung. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 16 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Plön.