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Schöffenwahl 2023

Aktuell werden Schöff*innen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gesucht. Dieses wichtige Ehrenamt bedeutet, dass Bürger*innen am Amts- bzw. Landgericht als Vertretung des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen – dabei sind sie bei allen wichtigen Entscheidungen gleichberechtigt neben den Berufsrichter*innen beteiligt.

Gewählt werden kann, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und zwischen 25 und 69 Jahren alt ist. Weitere Voraussetzungen für die Bewerbung sind unter anderem die Beherrschung der deutschen Sprache, die gesundheitliche Eignung und die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter. Eine hauptamtliche Tätigkeit für die Justiz (zum Beispiel Rechtsanwälte, Bewährungshelferinnen, Vollzugsangestellte) stellt einen Ausschlussgrund dar.

Was dieses Ehrenamt mit sich bringt, erfahren Interessierte unter anderem an Volkshochschulen:

06.02.2023 | 18:30-20:30 Uhr: vhs Norderstedt
07.02.2023 | 19:00-20:30 Uhr: vhs Sachsenwald (Reinbek)
08.02.2023 | 18:00-20:00 Uhr: vhs Lübeck
16.02.2023 | 18:00-20:00 Uhr: vhs Norderstedt
18.02.2023 | 11:00-13:00 Uhr: vhs Itzehoe
22.02.2023 | 18:00-20:00 Uhr: vhs Norderstedt

Weitere Informationen zum Schöffenamt: https://schoeffenwahl2023.de/#fakten

Auskunft gibt außerdem die Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen - Landesverband Nord: https://schoeffen-nord.de

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