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Bundesrat für strafrechtlichen Schutz des Ehrenamtes

  • Erstellt von Hans Brüller

Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf (20/9644) vorgelegt, um Personen, die sich gemeinnützig engagieren, besser vor Angriffen schützen. Menschen, die sich gemeinnützig engagieren, würden trotz ihrer herausragenden Rolle im gesellschaftlichen Leben immer wieder zum Ziel von Angriffen. Dies betreffe insbesondere kommunale Mandatsträger*innen Engagierte in der Geflüchtetenhilfe, Schiedsrichter*innen und das sicherheitsrelevante Ehrenamt bei Feuerwehren, Katastrophenschutz und Rettungsdiensten. Der Gesetzentwurf solle die Regelung zur Strafzumessung in Paragraf 46 Absatz 2 Satz 2 Strafgesetzbuch dahingehend ergänzen, „dass hinsichtlich der verschuldeten Auswirkungen der Tat auch solche in Betracht zu ziehen sind, die geeignet sind, gemeinnütziges Engagement der oder des Geschädigten nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen“.(Quelle: BBE)

Zum Gesetzesentwurf

 

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