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Thema : Landesaktionsplan gegen Rassismus

Landesaktionsplan gegen Rassismus

Mit dem Landesaktionsplan setzt die Landesregierung ein klares Zeichen gegen jegliche Formen von Rassismus und für Vielfalt, Toleranz und Respekt in Schleswig-Holstein.

Letzte Aktualisierung: 15.03.2023

Wir müssen bereit sein, als Gesellschaft für die Rechte und die Würde aller Menschen einzutreten. Rassismus darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben.

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Rassismus hat viele Facetten und kann von einer Ausgrenzung und Benachteiligung bestimmter Bevölkerungsgruppen bis hin zur Rechtfertigung von Völkermord und "ethnischen Säuberungen" reichen. Die meisten Menschen sind aufgrund ihrer Hautfarbe und Herkunft von Diskriminierung betroffen, aber auch aufgrund ihrer Religion oder einer ethnischen Zugehörigkeit. Rassismus kann sich direkt in Einstellungen und Äußerungen sowie in Straf- und Gewalttaten zeigen. In indirekter Form findet Rassismus statt, wenn scheinbar neutrale Vorschriften, Kriterien und Verfahren Personen benachteiligen. Zudem zeigt sich Rassismus auch auf institutioneller und struktureller Ebene.

Klares Zeichen gegen Rassismus

Mit dem Landesaktionsplan gegen Rassismus setzt die Landesregierung ein klares Zeichen gegen jegliche Formen von Rassismus und für Vielfalt, Toleranz und Respekt in Schleswig-Holstein. Der Landesaktionsplan gegen Rassismus gibt einen Überblick über bestehende und neue Maßnahmen und Aktivitäten der Landesregierung, der nachgeordneten Bereiche und der Landesbeauftragten. Er beinhaltet auch Beispiele aus den Kommunen. Der Landesaktionsplan ist angelehnt an den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus (NAP) und basiert auf der Definition der Vereinten Nationen im Internationalen Antirassismusabkommen.

Hier findet überall Rassismus statt

Rassismus findet auf drei Ebenen statt, die sich überschneiden und teilweise gegenseitig bedingen. Auf der individuellen Ebene findet man Rassismus zum Beispiel in stereotypen Einstellungen und Beleidigungen. Auf der institutionellen Ebene kann Rassismus in gesetzlichen Grundlagen autauchen, in Zugangsregelungen und Arbeitsweisen, Verfahrensregelungen und Prozessabläufen, Handlungsmaximen, Normen sowie bei Wert- und Rechtsvorstellungen, die eine Benachteiligung von Personen beinhalten. Auf der strukturellen Ebene beeinflusst Rassismus Machtverhältnisse, das heißt, das gesellschaftliche System führt mit seinen Rechtsvorstellungen, Praktiken, Politik und Wirtschaft zu Ausgrenzung.

Viele Menschen sehen sich aufgrund mehrerer Merkmale Diskriminierung ausgesetzt und können damit nicht eindeutig einem Bereich zugeordnet werden. Rassismus muss daher Ebenen-übergreifend betrachtet werden, um den unterschiedlichen Ausprägungen und Auswirkungen gerecht zu werden.

Definition der Vereinten Nationen

Rassismus bezeichnet "jede auf der 'Rasse', der Hautfarbe, der Abstammung, dem nationalen Ursprung oder dem Volkstum beruhende Unterscheidung, Ausschließung, Beschränkung oder Bevorzugung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass dadurch ein gleichberechtigtes Anerkennen, Genießen oder Ausüben von Menschenrechten und Grundfreiheiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder jedem sonstigen Bereich des öffentlichen Lebens vereitelt oder beeinträchtigt wird".

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