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Freiwilligen-Teilzeitgesetz beschlossen

  • Erstellt von Hans Brüller

Wie das BMFSFJ berichtet, hat am 26. April der Bundestag in 2. und 3. Lesung das Gesetz zur Erweiterung der Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres und zur Umsetzung weiterer Änderungen (Freiwilligen-Teilzeitgesetz) beschlossen.

Mit den Änderungen sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst (BFD), im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) für einen Teilzeitdienst und für das Taschengeld verbessert werden.  

So sollen Freiwillige unter 27 Jahren einfacher Teilzeit-Freiwilligendienste leisten können. Darüber hinaus sollen die Einsatzstellen den Freiwilligen je nach ihrem Ermessen ein höheres Taschengeld und zusätzliche Mobilitätszuschläge zahlen dürfen. Konkret soll die Obergrenze - ausgehend von den im Jahr 2024 geltenden Werten - von 453 Euro monatlich um 151 Euro auf 604 Euro monatlich angehoben werden.

Zum Gesetz

 

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