Information zum Bildungsurlaub

Arbeitnehmer haben nach dem "Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz" des Landes Schleswig-Holstein jedes Jahr einen Rechtsanspruch auf 5 zusammenhängende Tage Freistellung von der Arbeit, wenn Sie an einer staatlich anerkannten Bildungsurlaubsveranstaltung teilnehmen wollen.

Sie melden sich beim Veranstalter Ihres gewünschten Kurses an. Ihrem Arbeitgeber teilen Sie mindestens 6 Wochen vor Beginn Ihre Kursteilnahme mit. Der Arbeitgeber muss Sie bei vollem Gehalt/Lohn freistellen, wenn nicht zwingende betriebliche Gründe dagegen stehen. Sie haben bei Ablehnung Anspruch auf einen neuen Termin im gleichen Jahr oder auf Übertragung ins nächste Jahr.

Ihre Teilnahmegebühr haben Sie selbst zu zahlen. Nach Abschluss des Kurses weisen Sie dem Arbeitgeber die Teilnahme nach.

PS Auch wenn Sie nicht zur Gruppe der Arbeitnehmer gehören (Selbständige, Hausfrauen, Rentner …) sind Sie natürlich ebenfalls herzlich zu den Seminaren willkommen.